Hallo chaos1992
Laut Gesetz hast du keine Meldepflicht ( 38 SGB III). Arbeitslosengeld bekommst du auch nicht, wie du selbst auch schon geschrieben hast. Du kannst dich nur arbeitslos melden, wenn du den Vermittlungsbemühungen der Agentur zur Verfügung stehst, d.h. du musst Vermittlungsvorschläge annehmen und auch wirklich in den drei Monaten versicherungspflichtig arbeiten wollen (mind. 3 Std. am Tag). Wenn das erfüllt ist, werden die Zeiten, indenen du arbeitslos gemeldet bist auch dem Rentenversicherungsträger gemeldet. Dies wirkt sich aber nicht auf die spätere Rente aus, denn Dein Arbeitsleben beginnt erst im September und du hast noch genügend Zeit Dir Deine Rentenanwartschaft aufzubauen :-)
Die Frage ist: Willst du das wirklich ? Beratungstermine, Verpflichtungen, Vereinbarungen, Arbeitsuche ?
Bzgl. Kindergeld: Wenn du der Familienkasse Deinen Ausbildungsvertrag vorlegst werden die Dir Dein Kindergled auch für die drei Monate weiterzahlen.
Wenn du Dir immer noch nicht sicher bist was du tun sollst, melde Dich doch einfach mal im Service Center der Agentur für Arbeit (01801 555 111), die werden Dir das nochmal erklären, oder komme persönlich vorbei.
Liebe Grüße,
Peppa55