Was meine vorgängerin geschrieben hat stimmt nicht ganz
aus eigener erfahrung kann ich dir sagen, das du nur ca. 6 monate arbeitslosengeld 1 bekommen wirst.
danach musst du harz 4 beantragen, kannst aber in der zwischenzeit wenn du deinen mutterpass hast und ab der 12. schwangerschaftswoche schon zusatzleistungen beantragen.
das sind ca. 59 euro im monat.
dir alleine stehen 359 euro an harz 4 zu da du aber mit deinem freund zusammen lebst und ihr somit eine bedarfgemeinschaft bildet. kann es sein das er anteilig für dich aufkommen muss.
das ihr in einer eheähnlichen beziehung lebt kann man euch aber erst nach einem jahr beweisen. (bzw. davon geht das zuständige amt dann bei euch aus)
wenn ihr nicht beweisen könnt, das ihr in getrennten zimmern schlaft eure kleidung nicht im selben schrank hängt und eure lebensmittel getrennt gelagert werden. ( wie das in einer wg normalerweise so der fall ist.)
du kannst auch noch die erstausstattung für dein baby beantragen da bekommst du dann auch noch mal etwas bezuschusst (ein paar hundert euro)
aber geh auf jeden fall schon mal zum amt und sage denen dass du ab ende februar arbeitslos bist damit du einen nahtlosen übergang hast.
falls du noch irgendwelche fragen hast kannst du mich gerne anschreiben.
was dann noch wichtig ist, wie alt bist du?
falls du unter 25 bist, kann es auch gut sein, dass deine eltern für dich aufkommen müssen nach dem du kein arbeitslosengeld 1 mehr bekommst.