Ferienjob
"Hartz-IV-Kinder zahlen für ihre Eltern
(Von Rudolf Stumberger / www.stern.de / 21.07.2008)
Sommerjobs sind eine willkommene Alternative für Schüler, ihr Taschengeld aufzubessern - und zwar meist abgaben- und steuerfrei. Nur Kindern von Hartz-IV-Empfängern wird dies praktisch verwehrt, da den Eltern ansonsten eine Kürzung der staatlichen Leistung droht.
Während der großen Ferien ein paar Euro dazuverdienen, um sich neue Turnschuhe, ein Fahrrad oder eine Reise zu finanzieren - für viele Schüler eine normale Angelegenheit, um das Taschengeld aufzubessern. Ihnen bleibt dabei vom Verdienst meist brutto für netto, die Sommerjobs sind als sogenannte kurzfristige Beschäftigung sozialabgabenfrei und bis zu einer Einkommensgrenze von rund 7500 Euro auch steuerfrei.
Nicht so für Jugendliche, deren Eltern langzeitarbeitslos sind. Hartz IV schlägt auch hier eine Bresche zwischen die Ferienjobber und trennt die Bedürftigen von der "normalen" Welt ihrer Klassenkameraden. Denn Schüler, die in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft leben, dürfen nur 100 Euro von ihrem Ferienjob behalten, darüber hinausgehender Verdienst wird abzüglich von Freibeträgen als zusätzliches Einkommen gestaffelt von 80 bis 100 Prozent vom Regelsatz wieder abgezogen. Zudem droht bei Nichtmeldung der Schülereinkünfte ein Strafverfahren und ein Bußgeld."