Hallo zusammen,
entschuldigt den riesentext, aber ich versuche es so anschaulich wie möglich zu gestalten.
Zur Situation:
Mein Freund ist nun zu mir gezogen. Momentan bin ich die einzige Person die Volltags arbeitet. Problem kam jetzt, da mein Freund 6 Jahre beim Bund war und danach 1 Jahr auf einer Bundeswehrfachschule ging. Das ist nun alles vorbei und er wollte sich bei mir einen Job suchen. Er würde ja 1 Jahr ALG I bekommen. Nun hat das Arbeitsamt nicht durchgeblickt und er durfte für 2 Monate das ALG I zurückzahlen. Begründung ist, dass der Bund in dem einem Jahr Schule übergangsgeld bezahlt hat was auf das ALG I angerechnet wird.
D. h. das Übergangsgeld war gleichzeitig das ALG I. Nun steht ihm ALG II mit vollen zuschlägen zu was um die 6XX beträgt.
Problem hierbei:
Er (26 Jahre) wohnt bei mir Das ALG I steht einem immer zu, aber beim ALG II werde ich nun sicher mit angerechnet. (ALG II Rechner habe ich schon ausprobiert, aber das der größte mist). Man könnte es sicher so auslegen das er nur bei mir wohnen würde bis er nen job findet oder so, aber so wollen wir eigentlich erst gar nicht anfangen. Zumal wir im August ein Kind erwarten.
Zu mir:
Ich (20 Jahre) verdiene derzeit 1800 brutto netto hab ich immer etwas über 1200. Wir hatten auch noch vor, vor august zu heiraten, wodurch ich mit anderer steuerklasse auf 1400 netto komme.
Das wird ja alles beim ALG II angerechnet, sodass ich vermute, dass er nichts mehr bekommt, weil ich zuviel verdiene. Stimmt das? Oder mache ich mich unnötig verrückt?
Problem ist einfach, dass ich mit Kind zukunftsangst habe. Im Grunde hätte ich 1200 verdient und er in der zeit wo er arbeit sucht auch noch 1100 an ALG I. Finanziell also gar kein Problem bis die sche*** bundesagentur dachte das Geld vom Bund (was jedem 1 Jahr nach der verpflichtung zusteht) mit dem ALG I verrechnen zu müssen und falsche auskünfte darüber gibt antrag wurde erst bewilligt und urplötzlich wurde das ALG I doch gestrichen.
1. Frage
Weiß jemand ob ihm jetzt noch ALG II zusteht (zumal ihm 1 Jahr mit vollen zuschlag bewilligt werden muss)?
Wir wollen ja nicht einmal Miete oder so, sondern einfach nur eine Art Verpflegungsgeld damit nicht alle Kosten auf mir Sitzen, sonst kann ich mich (in deutschland ja leider typisch) gleich arbeitslos melden, ALG I kassieren, er bekommt ALG II und wir verdienen mehr als jetzt, wo ich 40h auf arbeit sitze. Da hab ich keine Lust drauf, aber so scheint es mir in Deutschland zu laufen.
2. Frage
Das Kind kommt im August, danach hatte ich vor 1 Jahr in Elternzeit zu gehen wo mein Gehalt 800 900 beträgt
Muss, wenn dort noch kein Job gefunden wurde der ALG II Antrag neu gestellt werden?
Weil mit 800 + 0 ALG & 164 Kindergeld kann man alles andere als überleben. Steht einem da, falls in Frage 1 nicht, ALG II zu?
Ich hoffe es blickt jemand durch und kann mir helfen.
Fragen hierzu bitte einfach stellen :)
Bitte keine antworten wie Frag doch bei der Bundesagentur denn die hatten gestern am Telefon mal wieder eine Ahnung von nichts.