WOhngemeinschaft!
Hallo,
mache deinem Sachbearbeiter klar, dass ihr eine Wohngemeinschaft bildet und dass dein Freund überhaupt nichts mit der Erziehung deiner Kinder zu tun hat. So einfach mir nichts dir nichts euch als Bedarfgemeinschaft einzustufen darf er nicht.
Was euch passieren kann, ist dass ein Hausbesuch durchgeführt wird, bei dem evntuell geschuat wird, ob ihr auch schön alles getrennt habt, soweit eure Wohnung das zulässt.
Ansonsten empfehle ich dir, dringend im gegen-hartz.de Forum dein Anliegen vorzutragen!