Hey
Bafög-Grundsätze
Das Bundesausbildungsförderungsges etz - euch sicherlich besser bekannt als BAföG - hat die Aufgabe, die finanziellen Belastungen einer Ausbildung, ob an Abendschulen, höheren Fachschulen oder Universitäten, auszugleichen. Das heißt ganz einfach, dass ein jeder, der sein Studium nicht durch genügend Unterstützung der Eltern finanzieren kann, finanzielle Hilfe von Vater Staat in Anspruch nehmen kann. Egal, ob ständige Reformen oder undurchsichtige Paragraphen abschreckend wirken, probieren solltet ihr es, eine Antragstellung lohnt sich auf jeden Fall.
Unter anderem wird eine Ausbildung an folgenden Institutionen gefördert:
1. Abendgymnasien und Kollegs,
2. Höheren Fachschulen und Akademien,
3. Hochschulen
Voraussetzungen
Wie viel BAföG ihr genau bekommt und ob euch überhaupt welches zusteht, hängt von vielen Aspekten ab. Zunächst gibt es drei Voraussetzungen, die ihr erfüllen müsst, um einen Anspruch auf Ausbildungsförderung zu haben:
1. Staatsangehörigkeit:
Junge Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft (im Sinne des Grundgesetzes) haben einen Anspruch auf Förderung, und auch als ausländischer Auszubildender hast du die Möglichkeit, eine Förderung zu erhalten.
2. Eignung:
Eure Ausbildung wird nur dann gefördert, wenn entsprechende Leistungen auch erwarten lassen, dass ihr euer angestrebtes Ziel erreicht. Solange ihr die Ausbildungsstätte besucht, geht man hiervon aus. Als Studenten an einer Hochschule müsst ihr einen entsprechenden Nachweis, meistens die Zwischenprüfung, vorlegen, um auch weiterhin gefördert zu werden.
3. Alter:
Grundsätzlich gilt: Die Ausbildung, für die ihr eine Förderung beantragt, muss vor dem 30. Lebensjahr begonnen werden. Es gibt allerdings einige Ausnahmeregelungen, beispielsweise für Absolventen des zweiten Bildungsweges oder bei bestimmten Gründen, weshalb man seine Ausbildung nicht vor dem 30. Lebensjahr beginnen konnte.
Also wenn dein Sohn bereits eine Ausbildung hat, dürfte eine zweite eigentlich nicht mehr gefördert werden.
Allerdings habe ich gehört, dass eine zweite Ausbildung unter Umständen auch gefördert werden kann.
Ich an deiner Stelle würde mich beim zuständigem Amt mal erkundigen.
Ein Antrag kostet ja nichts, sondern kann lediglich abgelehnt werden.
Frei nach dem Motto: Fragen kostet nichts :D