OK
Als erstes, versuche dich wieder mit deinem Vater zu versöhnen. Das würde die ganze Sache um einiges einfacher machen.
Einigt euch doch darauf, dass du so lange bei ihn wohnen bleibt, bis du eine eigene Wohnung gefunden hast.
Von da aus, kann du dir als erstes einen Anwalt nehmen. Der weiß in solchen Fällen ganau was zu tun ist.
Aber hier ein paar Tipps:
So schnell wie möglich beim Arbeitsamt arbeits-/ausbildungsssuchend melden. Daraufhin einen Antrag auf HARTZ IV stellen. Da du zur Zeit ja nicht im Studium steckst, hast du derzeit keinen Anspruch auf BaföG.
Das kannst du erst dann beantragen, wenn du wieder Immatrikuliert bist. HARTZ IV sollte dir vorrübergehend bewilligt werden.
Es ist zwar richtig, dass deine Eltern Unterhaltspflichtig sind, aber man kann ja davon ausgehen, dass die nicht sehr bereitwilligt sind.
In so einen Fall springt HARTZ IV ein. Die holen sich das Geld allerdings bei deinem Vater zurück.
Es kann sogar sein, dass der Antrag auf HARTZ IV mit einer eigenstängigen Unterhaltsklage deinerseits gekoppelt wird.
Das heißt, du wirst deinen Vater/deine Mutter so oder so auf Unterhalt verklagen müssen, solange du kein eigenes Geld hast.
Die sauberste Lösung aber wäre, wenn dein Vater dich bis zum Beginn deines Studiums bei sich aufnimmt.
Es ist sogar so, dass dein Vater dich gar nicht vor die Tür setzen kann. Eltern haben die Pflicht ihre Kinder bis zum 25. Lebenjahr bei sich wohnen zu lassen. Im Extremfall, wenn du tatsächlich nicht weißt, wo du hin sollst, kann man sich Zutritt durch die Polizei verschaffen, sollte dein Vater gewaltätig werden, kann es sogar passieren, dass sie ihn mit sich nehmen.
Naja, viel Glück auf alle Fälle.