Hey
Also ALG I kann jeder beziehen, der die sog. Anwartschaft erfüllt hat und sich arbeitssuchend gemeldet hat.
Die Anwartschaft ist erfüllt, wenn man in den letzten zwei Jahren 12 Monate (nicht am Stück) gearbeitet hat und versicherungspflichtig angestellt war.
Problematisch ist jetzt, dass der Abbruch deiner Ausbildung einige Zeit zurück liegt.
Warum?
Man muss bestimmte Fristen für die arbeitlosenmeldung einhalten.
Generell gilt:
3 Monate vor der Arbeitslosigkeit (also vor deinen letzten Arbeitstag).
Sollte die Frist nicht eingehalten werden können, weil die Kündigung erst innerhalb dieser Frist geschrieben wurde (sagen wir mal 1 Monat vor den letzten Arbeitstag), so muss man sich innerhalb 3 Tage (!) arbeitslos melden.
Schriftlich, telefonisch der persönlich.
Kann man diese Frist auch nicht einhalten, muss man sich rechtfertigen.
Grund kann beispielsweise eine Krankheit sein.
Unwissenheit schützt hier leider nicht. Sollte man die Fristen nicht einhalten können, tritt eine Sperrzeit ein.
Wie hoch ALG I ist, lässt sich aus einer Tabelle im SGB III entnehmen.
Die 65% Regel, ist zwar nicht genau, meistens aber zutreffend.