Ähm... falsch
das stimmt so nicht, du kriegst net das geld was du bakommen hättest wenn du fertig wärst, sondern dein Alg wird vom Ausbildungsgehalt bemessen. du musst der arbeitsagentur ne arbeitsbescheinigung bringen was du die letzten 12 monate verdient hast. dazu wird weihnachtsgeld + urlaubsgeld gerechnet, wenn du sowas erhalten hast *g also alles zusammen rechnen und durch 12 teilen. von dem was rauskommt kriegst du ca. 60 %.
das wir relativ wenig sein..
jetzt gibts noch 2 möglichkeiten:
1. kannst du aufstockend Alg II (Hartz IV) beantragen, weil dein Alg so niedrig ist
2. kannst du beim rathaus wohngeld beantragen, weil du ja alleine wohnst, ob du darauf nen anspruch hast kann ich dir jetzt nich sicher sagen.
für weitere möglichkeiten frag doch dann einfach in der arbeitsagentur nach, wenn du deinen Antrag abgibgst..
und ne sperrzeit kriegst du auf keinen fall, weil du eine ausbildung beendest, für azubis gibts keine sperrzeiten!
PS: du hast jetzt ab dem 01.02. ein jahr anspruch auf alg!