wahid_125227932. Teil
Kann der ARGE glaubhaft beschrieben werden, das solche Probleme existieren, so muss ein Kind nicht zurück zum Elterlichem Haus.
Auch muss ein Kind nicht zurück, wenn es bedeuten würde, dass es gesetzliche Verpflichtungen brechen müsste(Mietvertrag zum Beispiel, der über ein Jahr läuft).
Zudem ist die ARGE nicht dazu berechtigt ein Kind, das seit mehr als 2 Jahre in Selbständigkeit lebt zurück ins Elternhaus zu schicken.
Zu Punkt 2:
Alle Personen, die im Haushalt leben, werden bei einem Hartz IV Antrag berücksichtigt, es sei denn, sie lebt in keiner Beziehung zum Antragsteller (Beispiel Untermieter).
Ein Freund/Lebenspartner/Kind/Verwandter oder der Ehegatte, werden im Antrag mit ihrem Einkommen berücksichtigt.
Das heißt für dich, wenn dein Freund Geld verdient, und das nicht wenig ist, so steht dir kein Hartz IV zu, wenn ihr in einem Eheähnlichem Verhältnis lebt.
Man kann das natürlich abstreiten, muss aber dann nachweisen, dass man in keinem Eheähnlichem Verhältnis lebt.
Gelingt einen das, so erhält man volle Bezüge.
Zu Punkt drei:
Hier kann ich mich vielleicht kurz fassen:
Vermögen, das vorhanden ist, muss aufgebraucht werden.
Allerdings gilt:
Pro Lebensjahr, gilt ein Vermögensfreibetrag von 150 (seit 1.08.2006; vorher 200)
Das heißt für dich: 18 Jahre * 150 = 2300
Das Gerücht, dass man sein Auto verkaufen muss, bleibt ein Gerücht. Im Ernstfall hier einen Anwalt zu Rate ziehen.
Ein Auto gilt dem Sinn nach als wichtige Lebensbasis, so wie Kühlschrank, Fernseher, Gefriertruhe und solche Sachen.
An diese Dinge, kann das Arbeitsamt nicht dran gehen.
Das Gerücht, dass man sich ein günstigeres Auto anschaffen muss, bleibt auch nur ein Gerücht.
Wenn irgendwelche Fragen zum Thema Kindergeld, ALG I oder Hartz IV auftauchen sollten, bin ich gerne bereit jede Frage zu beantworten.
Ich kann euch nur einen gut gemeinten Rat auf den Weg geben:
Versucht eine Arbeit zu finden und diese zu behalten. Hartz IV und Sozialleistungen sind nicht der Bringer.
Sollte man doch mal sowas beantragen, so macht wahrheitsgemäße Angaben. Das Amt kann rückwirkend Zahlungsrückforderungen geltend machen. Auf einmal stündet ihr mit Schulden da.
Und das letzte:
Lasst euch nie vom Amt unterkriegen. Die arbeiten oft unfair und sind herablassend. Sucht euch in so einem Fall kompetente Hilfe, die euch eure Rechte erklärt, um euch davor zu wappnen.
Liebe Grüße
René