edythe_11842419Wenn...
ihr gekündigt wurde wird ihr auch keine Sperrzeit verhängt, da sie es ja nicht selbst verschuldet hat. Die Kündigungsfrist muss eingehalten worden sein, ansonsten kann es Probleme geben.
Meine Abfindung, die um das 8-fache höher war, wirkte sich nicht auf das Arbeitslosengeld aus, wie ich anfangs befürchtete.
Das habe ich noch im Netz gefunden:
Abfindung: Anrechnung auf das Arbeitslosengeld?
Wenn im Zusammenhang mit einer Kündigung eine Abfindung im Spiel ist, wird von Arbeitnehmern immer wieder die Befürchtung geäußert, dass die Abfindung auf das Arbeitslosengeld angerechnet werde. Man habe, so wird gesagt, doch überhaupt nichts von Abfindung, da ohnehin eine Anrechnung auf das Arbeitslosengeld erfolgen werde....
(betriebsbedingte) Kündigung - was tun? - Ratgeber Arbeitsrecht
Diese weit verbreitete Auffassung hat ihren Grund wohl darin, dass vor einigen Jahren tatsächlich eine Anrechnung von Abfindungen auf Arbeitslosengeld stattgefunden hat. Die damalige Regelung wurde aber schon vor längerer Zeit abgeschafft. Seitdem gibt es keine grundsätzliche Anrechnung von Abfindungen auf Arbeitslosengeld mehr. Statt dessen findet eine Anrechnung nur noch unter bestimmten Voraussetzungen statt, die in 143a SGB III geregelt sind.
Nach dieser Vorschrift ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld bis zu einem Jahr, wenn das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist beendet worden ist und der Arbeitslose eine Abfindung, Entschädigung oder ähnliche Leistungen erhalten oder zu beanspruchen hat. Aus diesem Grund stellt es einen unverzeihlichen Fehler dar, sich mit dem Arbeitgeber auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses und die Zahlung einer Abfindung zu einigen, wenn dabei nicht die ordentliche Kündigungsfrist eingehalten wird. Die Kündigungsfrist darf unter keinen Umständen verkürzt werden. Dies gilt unabhängig davon, ob Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag schließen oder ob sie sich nach erfolgter Kündigung auf eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung einigen.
Zum Steuerfreibetrag:
Bis zum 31.12.05 gab es noch 7.200 Euro steuerfrei, dieses Glück hatte z.B. ich noch.
Dies wurde aber zum 1.1.06 geändert, seitdem wird die komplette Abfindung versteuert bei der nächsten Steuererklärung.
LG
THP33