Melden musst du dich!
Hingehen musst du sowieso, aber nicht ende des jahres, sondern spätestens drei monate, bevor deine Ausbildung endet musst du dich Arbeitsuchend melden! Das heißt, februar reicht auch noch. schildere in der Agentur deine Situation, warum du nicht dort bleiben willst.
Du bekommst, wenn du nach deiner Ausbildung arbeitslos wirst, auf jeden Fall arbeitslosengeld. Wenn du aber selbst kündigst, kann es sein, dass du bis zu 3 wochen sperrzeit bekommst, d.h. kein geld. Zudem musst du eine "stellungnahme" ausfüllen, warum du gekündigt hast. Andhand davon wird dann bestimmt, wie lang deine Sperrzeit ist
Lg, birdy