Hallo ihr,
Hab mal ne frage und hoffe ihr könnt mir helfen. Lebe mit meinem freund noch in einer sogenannten Zweckgemeinschaft zusammen. Er arbeitet auf montage und ich bin zu hause arbeitslos. Wir sind aus dem osten, wos ja mit arbeit nicht so rosig aussieht.Seit 1 Jahr wohnen wir nun offiziell zusammen. Eine bedarfsgemeinschaft ist man aber dann, wenn man 3 Jahre ein paar ist, finanziell füreinander einsteht oder ein Kind zusammen hat. Zur zeit bekomme ich ALg 2 und habe auch angeben das wir hier zusammen in einer wohnung leben. Es gab auch noch keine probleme mit dem amt. Nun bin ich(30) im 4 monat schwanger. Und es ist ein Wunschkind. Wir freuen uns auch schon riesig.
Wenn ich es nun dem Arbeitsamt mitteile das ich schwanger bin hab ich bedenken, dass die uns gleich als Bedarfsgemeinschaft einstufen. Das würde bedeuten:
1. Ich würde bestimmt kein ALG2 mehr bekommen
viel schlimmer!!
2. Ich wäre somit auch nicht mehr gesetzlich Krankenversichert, da wir ja nicht verheiratet sind und keine familieversicherung besteht
Wenn dann unser Kind da ist, wäre die sache ja eindeutig, aber was ist mit der zeit bis dahin.
Kann mir das amt einfach das geld streichen und mich als schwangere vor vollendete tatsachen stellen oder zählt die bedarfsgemeinschaft erst ab geburt des kindes??
Ich hab mir noch gar nicht getraut dem Arbeitsamt meine schwangerschaft zu melden, weil die bei uns so inkompetent sind und unfreundlich noch dazu. Die sind froh, wenn die einen los sind bei unsrer hohen Arbeitslosigkeit.
ich hab auch gehört, dass schwangere 17 % mehrbedarf zum ALG2 zusteht. Das müßte ich dann doch bekommen!?
Vielen dank für eure hilfe und