Hallo an alle,
ich habe mir vor kurzem eine ETW gekauft, die derzeit auch im Bau ist. Abnahmetermin wäre Ende November diesen Jahres. Hierzu hätte ich eine Frage an euch. Meine Küche habe ich mir bereits Anfang des Jahres bestellt und bereits schon eine Anzahlung gemacht. Den Küchenplan habe ich auch frühzeitig an den Projektleiter weitergeleitet. Nun besteht das Problem das ich einen Aufpreis zahlen muss, weil ich mir die Spüle auf die Kochinsel geplant habe. Die Wasserleitungen beginnen jedoch an der Wand und müssten rein theoretisch über den Boden unter dem Estrich zur Kochinsel gelegt werden. jedoch meinte der Projektleiter das dies nicht möglich sei, da die Höhe des Estrichs nicht reicht, weil noch die Fussbodenheizung verlegt wurde und es mit der Wasserleitung zu knapp werden würde. D.H. sie muss bzw. wurde nun entlang der Wand bis dahin gelegt. Diese müssen wiederum verkleidet werden, damit man diese nicht an der Wand sehen kann. Die Verkleidung macht jedoch mein Küchenstudio. Ich integriere nämlich Die Küche an der Wandseite in einen Trockenbau.
Jetzt kommen wir zum Problem. Der Bauleiter/Projektleiter meinte zu mir das die Wasserleitungen nur bis zu einer bestimmten Stelle gelegt werden müssen. Was darüber hinaus geht, wird mir in Rechnung gestellt. Kann das stimmen? Laut dem Grundrissplan war sowieso in der offenen Küche eine Kochinsel geplant, jedoch ist die Spüle an einer anderen Stelle eingezeichnet. Soll aber für mich nicht heißen das ich mich ja daran halten muss. ich habe ja schließlich genug für die Wohnung gezahlt. Ist es dann nicht mein gutes Recht selbst zu entscheiden, wo die Spüle hinkommen soll. Außerdem ist der Aufpreis unwahrscheinlich hoch mit ca. 400. Nur weil die Leitungen ca. 2m weiter gelegt werden mussten.
ich hoffe ihr konntet meiner Beschreibung folgen und könnt mir helfen. Zur besseren Veranschaulichung kann ich euch auch gerne den Küchenplan per Email schicken, damit ihr es euch besser vorstellen könnt.
Mit freundlichen Grüßen
Schorle1985