611 BGB
...ist der Dienstvertrag, gehts um den?
i.V.m. = in Verbindung mit
i.V.m. Arbeitsvertrag würde ich das Wettbewerbsverbot darin sehen, dass Du als Angestellter eines Unternehmens nicht an einem anderen Unternehmen z.B. der selben Branche beteiligt sein darfst und auch nicht wettbewerbsschädigend in Bezug auf Deinen Arbeitgeber tätig sein darfst. Solche Klauseln stehen eigentlich in jedem Arbeitsvertrag.
Weiß aber nicht genau, was Du jetzt genau wissen wolltest.
Grüße Lilly