Habe grad
mal auf einer rechten seite im i net nach geschaut die ich gefunden habe da stand sowas wie
Was viele nicht wissen:
Um als Käufer erfolgreich Rechte geltend zu machen, benötigt man weder einen Kassenbon, noch die Originalverpackung oder eine Garantiekarte des Kaufgegenstandes.
Voraussetzung ist lediglich, dass der eine Käufer und der andere Verkäufer ist. Ein Kassenbon erleichtert es zwar dem Käufer, dass er beweisen kann, die Sache auch von dem Verkäufer gekauft zu haben, dieser Nachweis kann aber auch durch Zeugenaussagen geführt werden. Auch wenn die Zahlung mit ec-Karte durchgeführt wurde, kann leicht dargelegt werden, dass man an einem bestimmten Tag und an einer bestimmten Stelle genau diesen Betrag gezahlt hat.
ALso zeugen habe ich die sogar mit waren als wir ihn gekauft haben von daher dürft es hoffentlich kein problem sein :larme: ich werde nachher mal mein glück versuchén danke euch