louise_12452025Da gibt es mehrere Quellen
:arrow: Zeitschrift für Internationale Strafrechtsdogmatik
:arrow: Strafgesetzbuch (Beschneidung gilt als Körperverletzung nach 223 StGB - somit strafbar, selbst wenn Personensorgeberechtigte in die Beschneidung eingewilligt haben, da dieser Eingriff nach der deutschen Rechtsordnung nicht dem Wohl des Kindes ( 1627 Satz 1 BGB) entspricht.
:arrow: Verfassung: "Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden."
Die Körperliche Unversehrtheit ihrer Kinder ist kein Rechtsgut, über das die Eltern beliebig verfügen können. Jede medizinisch nicht notwendige Operation ist je nach Grad eine gefährliche oder schwere Körperverletzung. Die einwilligenden Eltern machen sich der Beihilfe schuldig. Auch eine religiös motivierte Beschneidung ist gesetzlich nicht gedeckt, Gesetze gelten unabhängig von der ausgeübten Religion.
FAKT ist, dass ein Bekannter (aus Deutschland), als Kind beschnitten wurde - aus religiösen Gründen... Vor einigen Jahren erstattete er Anzeige. Die Ärztin wurde strafrechtlich verfolgt, danach begann der Schadensersatzprozess und diesen bekam er dann auch zugesprochen.
Auch seine Eltern wurden der Beihilfe zur Körperverletzung schuldig gesprochen.