Hi peas!
Katzen gehören zu den Tieren, die ein Vermieter nicht verbieten darf. Natürlich kann er euch die Wohnung im voraus verweigern, aber er kann euch im nachhinein nicht wegen Katzenhaltung rauswerfen.
Natürlich ist es besser, gleich zu sagen, was Sache ist, um späteren Ärger zu vermeiden. Aber wenn Deine Katze sowie keinen Ärger machen wird, wieso sollte der Vermieter sich dann später großartig aufregen??!
Zum Glück haben wir eine Eigentumswohnung. Wir haben nämlich zwei Katzen und wenn genügend Zeit da ist, kommt auch noch ein Hund dazu...
Haben ne 4-Zimmerwohnung mit Garten, Platz ist also genügend da...
Zuerst wollten wir auch mieten, damals nur mit einer Katze... Die Hausverwalterin hatte auch Bedenken und war nicht begeistert, aber schließlich hätte sie zugestimmt, weil wir wohl einen sehr seriösen Eindruck gemacht haben...
Bin mir sicher, hätten wir es am Telefon erwähnt, hätten wir auch erst keinen Termin bekommen!
Also, wenn Du es im voraus erwähnen willst, dann mache es erst bei der Besichtigung.
Viel Glück!