Haupt- oder Kleingewerbe?
Das ist nämlich, so viel ich weiß, ein großer Unterschied.
Auf jeden Fall gibt es bei (Klein)Gewerbe eine Umsatzgrenze und zwar ca. 19.000 EUR pro Jahr. Habe letztens auch etwas über ICH-AG gelesen und da stand drin, daß Gewerbe auch dazu gehört. Das würde bedeuten, daß wenn Du als Arbeitsloser ein Gewerbe anmeldest, würde Dich das Arbeitsamt dabei (ich glaube) ein Jahr lang unterstützen, bis Du auf die Beine kommst und alleine Dein Gewerbe betreiben kannst.
Aber dazu würde ich mich an Deiner Stelle direkt beim AA erkundigen. Du kannst dort anrufen und Dich für jemand anders ausgeben 
Mich würde es auch interessieren, wie es wirklich mit einem Gewerbe und Arbeitslosengeld aussieht, wenn man arbeitslos ist.
Grüße
Izabela