raj_12562376Darf er wohl doch....
Hallo Knackboy,
zuerst muss ich loslassen, dass mir diese Ausprägung von Beamtenmentalität ziemlich auf die Nerven geht.
Ausserdem setzt Du zu einem gedanklichen Höhenflug an, der an der Realität kilometerweit vorbei geht - aber sowas ist auch nix Neues. Es geht hier ja wohl nicht um Unterhaltspauschalierung bzw. um eine grundsätzliche Berechnung des Unterhaltsgeldes an sich - es geht darum, das die Kinder ein Dach über dem Kopf haben und was zu soachteln bekommen, so lange die sorgeberechtigte Person dazu nicht in der Lage ist. Und nicht mehr....
Zum Dritten könnte deine Art der Argumentation zu der Sicht führen, dass Du Kompetenz besitzt. Und wenn das so ist, dann ist das nicht erlaubte Rechtsberatung, was Du hier treibst......
Meiner Ansicht nach - und deinem eigenen Angaben zur folge - würde hier sehr wohl gelten, dass der Aufenthalt der kinder unvorhergesehen war - er wird auch wohl kaum von der Umgangsregelung berührt, denn es ist ja kein Aufenthalt "auf Grund des Umgangsrechts", sondern ein Sonderfall......
Und logischerweise fällt eine dreiwöchiger Aufenthalt der Kinder ausser der Reihe finanziell ins Gewicht - oder kostet das etwa nichts? Der Hinweis auf die "fixen Kosten" ist dann ja schon reichlich dünn, nicht wahr? Denn die sind so hoch dann wiederum auch nicht, dass sie als alleinige Bemessungsgrundlage ausreichen würden. Ich habe aber das Gefühl, das Du nicht wirklich weisst, worüber Du redest. Du kennst ausserdem seine finanziellen Verhältnisse nicht - wie kannst Du es dann wagen, diese ausserordentliche Situation als "unerheblich" einzustufen? Hast Du selber Kinder und kannst hier mit enstprechenden Fakten auftreten? Oder, andersherum gefragt: Würdest Du ganz ohne Murren und mit Freude im Herzen genau das tun, was der Vater der kinder auf sich nimmt - und was Du noch weiter von ihm verlangst?
Der Rechtsanspruch des Ehemannes besteht wahrscheinlich wirklich nicht - kann ich nicht beurteilen. Aber das ist sowieso unerheblich - diese Argumentation, ob Recht oder nicht, ist wieder mal typisches Beamtendenken und hier vollkommen fehl am Platz.
Ganz grob gesprochen: Floh sollte froh sein, dass sie unbelastet ihre Kur machen kann. Ich kenne jede Menge alleinerziehende Mütter, die sich nach einem solchen Vater die Finger wund lecken würden und nur deshalb keine Kur machen können und am Stock gehen, weil sie keine Lösung für die Kinder finden.......
Es kommt hier drauf an, dass die Kinder ordentlich untergebracht sind - und mehr steht nicht zur Diskussion.
Die Rechtsfrage stellt sich aus einem ganz anderen Grund wohl nicht. Wenn er unbezahlten Urlaub machen muss und vom Krankenkassenbetrag leben muss, steht er finanziell schlechter - und er fällt möglicherweise automatisch unter gewisse Freigrenzen, die eine Unterhaltszahlung von sich aus verbieten - und das betrifft dann wohl den Ehegattenunterhalt genauso wie den Kindesunterhalt. Ausserdem wäre das Bezahlen des Unterhaltes und die gleichzeitige Pflege der kinder wohl auch eine Doppelbelastung, nicht wahr? Im Übrigen: Du kannst mir sicherlich die relevanten Beträge der Düsseldorfer Tabelle herbeten, nicht wahr?
Wer wieviel zu bekommen hat, würde ja wohl einfach nach der verfügbaren Geldmenge zu berechnen sein - wo nix ist, da kann auch nix mehr werden....
Um es mal ganz einfach zu sagen:
Wenn es mein Part wäre, dann würde ich auch den Unterhalt kürzen - besonders dann, wenn die Finanzlage sowieso gespannt wäre (wie das ja bei vielen Scheidungseregbnisse der Fall ist). Ob das Recht oder unrecht ist auf dem Papier, das würde ich dann danach diskutieren. Denn in erstewr Linie gilt die Sorge den kindern - und dann den rechtlichen Verhältnissen.
Und ich glaube, dass das die Jugendämter ähnlich sehen.
Das Beste wäre, sich auf eine Unterhaltsminderung für diesen Zeitraum zu einigen - und damit "die Kirche im Dorf zu lassen".
Gruss, Micha