Hallo Mamelick, bin Personalleiterin und
kenne das natürlich. So was passiert schon mal (Gott sei Dank selten).
Normalerweise kommt sowas dann raus, wenn die Lohnbuchhaltung mit der Finanzbuchhaltung die sog. Kontenklärung macht (wie oft das passiert, ist in jedem Unternehmen unterschiedlich). Wenn die 100 EUR aber durch eine Lohnart in der Lohnbuchhaltung erfaßt wurden, ist die Wahrscheinlichkeit, dass es rauskommt, eher gering. Allerdings kann durch eine externe Prüfung (spez. BfA) so etwas dann noch Jahre später auffallen. Auch dann noch (bis zu 5 Jahre später) kann das Geld zurückgefordert werden. Das Recht spricht da eindeutig für den Arbeitgeber.
Allerdings hast du überhaupt nichts weiter zu befürchten, als die pure Rückzahlung. Arbeitsrechtlich ist dies auf keinen Fall ein Kündigungsgrund, denn du hast nicht die Pflicht, deine Abrechnung zu lesen und zu verstehen.
Falls es nochmal passiert: Ich finde es zwar gut, dass du es gesagt hast, aber du kannst auch Risiko spielen.
Viele Grüße,
Ronja