Hinweise
also zunächst lege dir einen anderen namen zu, denn "robinhood" hat was ehrbares an sich.
wenn du "glück" hast, stellt der staatsanwalt das verfahren wegen geringer schuld ein und lässt dich einen geldbetrag zur wiedergutmachung leisten oder macht dies sonst von einer leistung zur wiedergutmachung des entstandenen schadens abhängig. da geht auch noch später mit zustimmung des gerichts. das hätte den vorteil, dass du keine eintragung bekommst.
kommt es zu einer verhandlung mit verurteilung wird, wenn du über 18 bist, grundsätzlich erwachsenenstrafrecht angewendet, so dass du mit einer geldstrafe rechnen musst. die höhe hängt von den umständen des diebstahls ab, deinen persönlichen und wirtschaftlichen verhältnissen.
wenn du zwischen 18 und 21 bist, kann der diebstahl unter umständen noch nach jugendstrafrecht behandelt werden, aber nur, wenn du aufgrund deiner geistigen entwicklung bei der tat wie ein minderjähriger anzusehen bist. aber mach dir da lieber bei diebstahl keine hoffnungen.
im übrigen macht es sich immer gut, wenn du selbst etwas initiative zeigst und um wiedergutmachung bemüht bist. vielleicht kannst du dich mit dem supermarkt/staatsanwalt einigen, dass du mal einen nachmittag aushilfst o.ä.