regina_12270451Genau!
Hallo Jennifer,
da kann ich Izabel nur recht geben. Wenn Du nicht in einer Rechtschutzversicherung bist (da könnte Dir nämlich auch ein Anwalt helfen), dann versuche es beim Mieterverein.
Ich denke, Du hast gute Chancen, daß diese unterschriebene Klausel nichtig ist. Und außerdem: Wenn Du schon drei jahre da wohnst, und die Fliesen sind vom Vormieter schon drin... warum wird das jetzt erst feucht, und was soll das auf einmal mit den Fliesen zu tun haben?
Grundsätzlich gehören Fliesen zum Inventar der Wohnung, und sind damit Sache des Vermieters. Und wenn der es Deinem Vormieter gestattet hat, Fliesen zu wechseln, dann hast Du damit nichts zu tun. Und wenn nicht, dann hätte er vor Deinem Einzug das Bad in Ordnung bringen müssen.
Fliesenarbeiten sind eben nicht preiswert, und wenn die alten wegen des Feuchtigkeitsschadens runter müssen, versucht er es jetzt eben auf Dich abzuwälzen. Laß Dich da nicht unterkriegen!
Acy