Aus einer Mücke einen Elefanten machen...
Hallo Nette20,
tja, Recht haben und Recht kriegen sind bekanntlich zwei Paar Stiefel. Wenn sich der/die Andere aber nicht daran hält, gibt es in einem Rechtsstaat Gerichte, die für die Umsetzung des Rechts zuständig sind. Problem ist halt nur, dass der Aufwand gemessen am Ergebnis in deinem Fall etwas groß ist.
Mein Vorschlag: Rede nochmal mit der Mieterin. Vielleicht könnt ihr euch ja über eine Stundung einigen, wenn sie derzeit kein Geld hat. Kündige ihr aber bei weiterer Sturheit Konsequenzen mit weiteren Kosten für sie an. Das relativ einfachste Mittel auch für dich wäre dann ein Mahnverfahren anzustrengen, d.h. du gibst bei dem für dich zuständigen Amtsgericht einen Antrag ab, der dann der Mieterin zunächst ohne weitere Prüfung des Anspruchs (deshalb geht's auch unkompliziert)zugestellt wird. Die Kosten muss die Antragsgegnerin übernehmen. Sie kann dann entweder zahlen oder Einspruch dagegen einlegen. Erst wenn sie letzteres unvernünftigerweise tut kommt es zu einem echten Rechtsstreit, in dem du deine Forderung begründen musst was dann halt noch teurer für sie wird.
LG
knackboy