Also,
du hast in einer zwischenmiete nie die möglichkeit, vorher zurückzukommen, solange du es nicht vertraglich (kündigungsfrist) fixiert hast.
grundsätzlich gilt: alles, was fixiert und unterschrieben ist, ist gültig, relativ egal, was herrschendes zwischen-miet-gesetz sagt.
also aufschreiben, was passiert, wenn geräte, möbel, etc, kaputt, besschädigt, verdreckt sind.
grundsätzlich hst du das recht, jederzeit deine wohnung unterzuvermieten. bei mir ist es der fall, dass mein vermieter einen aufschlag auf die wohnung wollte. das sind dann ca. 10 prozent des mietpreises.
hoffe, ein bisschen geholfen zu haben.
fritzi