lilac_11990179Grundsätzlich...
... muß ich sagen, daß ich nicht glaube, daß deine Tätigkeit freiberuflich ist. Das Einkommensteuergesetz hat nämlich einen speziellen Katalog, wo drin steht, was alles Freiberufler (z.B. Steuerberater, Rechtsanwälte und Ärzte) sind.
Die zweite Möglichkeit wäre dann, daß du ein Gewerbetreibender bist. Und ich nehme an, daß das Finanzamt dir dann ans Schlawittchen wollen wird, weil du regelmäßig bei nur EINEM "Kunden" (nämlich dieser Telefongesellschaft) arbeitest. Das nennt sich dann Scheinselbständigkeit. Sollten mehrere Telefongesellschaften deine Kunden sein, gäb es dieses Problem nicht. Nur mußt du als Selbständige (Gewerbetreibende) a) das Gewerbe anmelden (womit dann auch Gewerbesteuer fällig wäre) und b) -was viel wichtiger ist- deine eigenen Rechnungen schreiben. Anfangs wärst du noch sogenannter Kleinunternehmer, somit brauchst du dir keine Gedanken um Umsatzsteuer zu machen.
Bei jedoch nur einem Auftraggeber (=Kunden) hört sich das alles nach einer nichtselbständigen Arbeit an, die Lohn- und sozialversicherungspflichtig ist. Da gibt es dann mehrere Möglichkeiten:
a) du arbeitest auf Steuerklasse sechs (und voll sozialversichert), was heißt, unterm Strich bleibt nichts übrig
b) du besorgst dir beim Finanzamt eine Freistellungsbescheinigung, wenn dein Einkommen unter 325 € pro Monat und deine wöchentliche Arbeitszeit unter 15 Stunden liegt - ABER, da du eine Ausbildung machst, wo du auch verdienst, darf dir das Finanzamt keine Freistellungsbescheinigung geben, die bekommt man nämlich nur, wenn man KEINE anderen positiven Einkünfte hat
c) dein Arbeitgeber versteuert pauschal, dann fällt für dich nur noch SV an.
Ich hoffe, ich konnte dir helfen,
viele Grüße, Choci