lilac_11990179*gg*
ob das zur Allgemeinbildung gehört, weiß ich nicht. Ich kenne es nur von meiner kaufmännischen Tätigkeit her. Und auch wenn ich im Babyjahr bin - bin ich gerne über solche Dinge informiert, rein Interesse halber *gg*
Zu deiner Frage: du kannst die Wohnung nach vereinbarter Zeit auf die gleiche Art weiterfinanzieren, also den Mietkaufvertrag verlängern lassen. Vorausgesetzt, daß der Eigentümer damit einverstanden ist. Es wäre die einfachste und unkomplizierteste Lösung.
Aber vielleicht hast du ja auch einen Bausparvertrag (ob es damit auch geht - da mußt du Prince fragen), der zu dem Zeitpunkt ausläuft. Vielleicht reicht die Summe für die Restzahlung dann auch aus - oder du nimmst sie als Anzahlung. Aber das müßte mit dem Eigentümer geregelt werden. Eine Lösung läßt sich da bestimmt finden.
Liebe Grüße
T.D. 