Hab zwar...
gerade nicht die Zeit, die entsprechenden Paragraphen rauszusuchen (die ich eigentlich im Kopf haben sollte ), aber auch ein mündlich geschlossener Vertrag besitzt volle Rechtsgültigkeit und wenn der Händler darauf besteht, muß Dein Freund die Felgen abnehmen.
Aber 1.: lassen die meisten Händler da mit sich reden, weil sie die ja auch anders weiterverkaufen können
und 2: kann Dein Freund die Dinger notfalls ja auch weiterverkaufen über ebay usw.
Dann hat er vielleicht einen kleinen finanziellen Verlust, aber damit muß er wohl leben, wenn er sich kurzfristig nochmal umentscheidet.
Ich würde erstmal abwarten, ob der Händler da nicht irgendwie mit sich reden läßt oder einen Grund findet, die Felgen seinerseits zurückzugeben.
Liebe Grüße, harter Kern