lilac_11990179Kann ich *grins*
Folgende Fahrkosten können übernommen werden:
• Pendelfahrten zwischen Wohnung und Bildungsstätte
• An- und Abreise bei auswärtiger Unterkunft
• Familienheimfahrten.
Fahrkosten für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel (z.B. Deutsche Bahn, Bus) können -für die niedrigste Klasse- übernommen werden.
Für Pendelfahrten können maximal die Kosten, die für eine auswärtige Unterbringung erstattet werden, übernommen werden.
Bei einer auswärtigen Unterbringung können Kosten für die Wohnung sowie das Essen übernommen werden.
Sie erhalten je Tag für Ihre Unterbringung 31,- €, höchstens pro
Monat 340,- €.
Für Ihre Verpflegung erhalten Sie je 18,- €, höchstens pro Monat 136,- €.
Fahrkosten bei der Benutzung eines privaten Kraftfahrzeugs werden nach bestimmten Regelungen des Bundesreisekostengesetzes
- je nach Hubraum des Kfz bis zu 0,22 € je Kilometer -
erstattet.
Wenn du auch das Antragsformular haben möchtest, so brauche ich eine Mailanschirft von dir.