Hallo Ihr Lieben,
vielleicht ist ja wer unter Euch der sich mit den Behörden auskennt.
Meine Freundin hat einen Strafzettel wg. Parken (länger als 1 Std.) im eingeschränkten Halteverbot bekommen. Sie stand mit Ihrem PKW wohl 3 Minuten länger da.
Es flatterte natürlich promt ein Zahlschein in Höhe von 25 Euro ins Haus. Sie hat sich wahnsinnig darüber aufgeregt und bei der Überweisung in den Verwendungszweck unter der Aktennummer geschrieben: " Beitrag für Abzocken" oder so ähnlich geschrieben.
Ich habe Sie darauf aufmerksam gemacht, dass dies vielleicht Konsequensen mit sich ziehen könnte, meine Freundin meinte es wäre Ihr Recht auf Meinungsfreiheit.
Kann das Ordnungsamt für so eine Bemerkung eine Strafe verlangen???
LiebGruß
tasty