Hoi temptresserl
ich kann nur von der österreichischen gesetzeslage sprechen und die sieht so aus:
lässt man sich scheiden und verzichtet NICHT auf gegenseitigen unterhalt wenn notlagen eintreten, so ist man solange zu unterhaltszahlungen verpflichtet, solange der partner sich in der notlage befindet (anspruch auf sozihilfe hat) und solange der partner nicht wieder heiratet...
verzichtet man gegenseitig auf unterhalt, so ist man einerseits fein raus, weil man vom ex nichts mehr bekommt und es einen auch nichts angeht, wenn er in eine notlage gerät... doch wenn man irgendwann in die situation kommt, dass man sozialhilfe in anspruch nehmen müsste, hat man pech gehabt... denn wenn man bei der scheidung auf unterhalt in notlagen verzichtet, dann bekommt man auch keine sozihilfe...
so schauts in good old austria aus... denk bei euch wird es ähnlich sein... so gesehen ist man leibeigen, wenn nicht gegenseitig auf unterhalt verzichtet wird...
liebe grüße, painderl 