Hallo Melinda
Ich glaube schon, daß man einen Rechtsanwalt einschalten muss, aber der kann Euch beide vertreten, wenn Ihr Euch einvernehmlich geeinigt habt.
Du kannst bei Deinem Anwalt einen Antragsteller für Prozesskostenhilfe, so musst Du nur einen Bruchteil der Scheidungskosten selber tragen, geht allerdings erst wenn man einen gewissen Einkommen unterliegt.
Am besten gehst Du zu der Rechtsberatung im dem Amtsgericht wo Du geschieden wirst, die werden Dir hier auf alle Fälle helfen.
Oder schaust auch hier im Internet auf den Seiten nach wo es Rechtssprechungen und Gesetze gibt.
Aber was Pain schon angedeutet hat, Trennungszeit ist in Deutschland ein Jahr. Vermieter schriftlich benachrichtigen, wenn man auszieht oder ausgezogen ist. Denn sonst läuft im Streitfall die Miete an den anderen weiter.
Ich wünsche Dir alles Gute
Ester21