- Führerschein
Zum 19.1.2013 werden wieder neue Führerscheinklassen eingeführt.
Dokumente, die ab 19.01.2013 ausgestellt werden, besitzen aus Gründen der Fälschungssicherheit nur noch eine Gültigkeitsdauer von 15 Jahren. Dies gilt auch bei Erweiterung der Fahrberechtigung, Umtausch oder Ersatzausstellung. Führerscheine dieser Klassen, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, bleiben bis 19.01.2033 gültig. Bei Ablauf der Befristung wird das Dokument auf Antrag verwaltungsmäßig umgetauscht, also ohne Untersuchung oder Prüfung.
Quelle: ADAC
- GEZ
Ab Januar 2013 wird pro Haushalt eine Grundpauschale für alle Geräte berechnet.
- Langzeitarbeitslose
Die rund sechs Millionen Empfänger von Hartz-IV-Leistungen bekommen monatlich fünf bis acht Euro mehr.
- Praxisgebühr
Die Zehn-Euro-Gebühr für Arztbesuche pro Quartal fällt weg.
- Pflegeversicherung
Der Beitragssatz steigt von 1,95 auf 2,05 Prozent, bei Kinderlosen auf 2,3 Prozent.
- Private Pflegeversicherung
Der Abschluss privater Zusatzversicherungen für den Pflegefall wird steuerlich gefördert.
- Rente
Der Beitragssatz zur Rentenversicherung sinkt von 19,6 auf 18,9 Prozent.
- Teilzeitarbeit
Die Verdienstobergrenze für Minijobber steigt um 50 auf 450 Euro. Wer eine solch geringfügig entlohnte Beschäftigung 2013 erstmals annimmt, muss Beiträge zur Rentenversicherung abführen.
- Zusätzliche Fahrmöglichkeiten
Züge, Autos und Billigfliegern bekommen Konkurrenz durch innerdeutsche Fernlinienbusse. Dank ADAC.
- Eigenbeteiligung für Behinderte (Verkehrsmittel)
Erstmals seit 1984 erhöht sich für Schwerbehinderte die Eigenbeteiligung für Bus- und Bahntickets: Sie müssen künftig 72 statt 60 Euro im Jahr bezahlen. Einkommensschwache sowie blinde und hilflose Menschen bleiben von der Eigenbeteiligung weiter befreit.
- Versicherungen
Bisher wurden diese Tarife nach Geschlecht differenziert. Bei Unisex-Tarifen zahlen Männer und Frauen für die gleiche Versicherung den gleichen Preis.
- Elektronische Lohnsteuerkarte
Schon zweimal wurde ihre Einführung verschoben. Auch jetzt kommt sie nicht wie zuletzt geplant zum Januar 2013, sondern etappenweise. Arbeitgeber haben das gesamte Jahr Zeit, die Lohnabrechnung auf das neue Verfahren umzustellen.
- Energetische Gebäudesanierung
Die Bundesregierung stellt ab Januar rund 300 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung, um das Energiesparen in Gebäuden zu forcieren.
- Renten-Steuer
Arbeitnehmer können etwas mehr von den gesetzlichen Rentenbeiträgen steuerlich absetzen statt bisher 48 Prozent des Arbeitnehmeranteils nun 52 Prozent.
- Elterngeld
Das Elterngeld für Kinder, die ab 2013 geboren werden, wird anders berechnet.
- Wehrsold
Der Grundwehrsold beim freiwilligen Wehrdienst und das Taschengeld für den Bundesfreiwilligendienst bleiben steuerfrei. Steuerpflichtig werden bei Dienstverhältnissen ab 1. Januar 2013 unter anderem der Wehrdienstzuschlag, besondere Zuwendungen sowie unentgeltliche Unterkunft und Verpflegung. Erstmals steuerfrei gestellt sind Geldbezüge bei anderen Diensten, für die es auch Kindergeld gibt, darunter z.B. ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr. Diese Regelung ist Teil des strittigen Jahressteuergesetzes 2013.
- Lohnsteuer-Freibeträge
Als Vereinfachung für Arbeitnehmer erlaubt die Finanzverwaltung auf Antrag, Lohnsteuer-Freibeträge künftig, spätestens jedoch ab Kalenderjahr 2015 auf zwei Kalenderjahre zu verlängern. Ein jährlicher Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung beim Finanzamt kann damit entfallen. Auch dieser Punkt ist Teil des noch nicht beschlossenen Jahressteuergesetzes 2013.
- Elektroautos
Reine Elektrofahrzeuge einschließlich Brennstoffzellenfahrzeugen mit Erstzulassung vom 18. Mai 2011 bis 31. Dezember 2015 werden für zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit.
- Übungsleiterpauschale
Nebenberufliche Tätigkeiten wie die Arbeit als Trainer, Ausbilder oder Betreuer sollen künftig stärker begünstigt werden. Die steuerfreie Übungsleiterpauschale steigt von derzeit 2.100 auf 2.400 Euro. Zudem soll die Ehrenamtspauschale um 220 auf 720 Euro steigen. Die Änderungen werden voraussichtlich erst Anfang 2013 beschlossen, sollen aber rückwirkend zum 1. Januar in Kraft treten.
- Handwerk
Das Schornsteinfegermonopol fällt nach vierjähriger Übergangszeit endgültig. Haus- und Wohnungseigentümer haben dann die freie Wahl, wem sie den Auftrag für Überprüfungs-, Kehr- und Messarbeiten geben.
Quelle: Zeit Online
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