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Liebe Fragestellerin,
im Ramadan sind folgende Gruppen von der Pflicht des Fastens ausgenommen:
Kranke, Altersschwache, Schwangere, stillende Mütter, Frauen in der Menstruation und ähnliche Personengruppen
Wer jedoch trotzdem fastet, muss sich bewusst sein, dass er sowohl Kind, als auch sich selbst schaden kann.
Wenn es keine Pflicht ist, muss man es auch nicht tun, denn Gott erlegt nur Pflichten auf, die man tragen kann.
Mein persönlicher Tipp: Lieber selber recherchieren oder einen studierten Theologen fragen und nicht auf Antworten in Internetforen vertrauen.
Wasalam
http://al-sakina.de/inhalt/bibliothek/fasten/fasten.html#5