Natürlich
hast du das recht auf einen "ersatz". ich bin mir jetzt nicht sicher, wie es bei kleidung/schuhen geregelt ist, aber prinzipiell ist es bei sachmängeln so, dass die ware, also in deinem fall schuhe, beim kauf einwandfrei sein muss. wenn der mangel nach 3 monaten (oder 6 ??? - ist in deinem fall auch egal) erkennbar wird, ist der verkäufer in der beweispflicht, dass heißt, er muss dem Kunden nachweisen können, dass der mangel auf ein verschulden (unsachgemäße Pflege usw.) des kunden zurückzuführen ist und beim kauf noch nicht bestanden hat. das dürfte für den verkäufer schwierig werden.
du hast also mindestens das recht auf eine reparatur (2x) (wenn die reparaturkosten nicht den wert des kaufpreises übersteigen (!) - sollte der schuh dann wieder nach so kurzer zeit kaputt gehen, kannst du den kaufpreis zurück fordern - oder einen gutschein mit dem gleichen wert.
so kenne ich es jedenfalls.
geh nochmal hin und verlange nach dem geschäftsführer. sollte der auch so reagieren, wende dich dich direkt an den hersteller, aber ich denke nicht, dass es so weit kommen wird. habe selber mal in so einem laden ausgeholfen und wenn der kunde hartnäckig genug war, hat er immer sein geld zurück bekommen (selbst bei 5-euro-oberteilen, die eh keine 5 wäschen überstehen, ohne dass irgend eine naht aufreißt)