Hmm...
Ich denke, der Paragraph kommt in der Regel tatsächlich selten zum Einsatz. Aber es gibt gut dokumentierte Fälle, in denen er in Fällen angewandt wurde, die man als normal tickender Bürger unter freie Meinungsäußerung oder Kunstfreiheit verbuchen würde.
Aus der Kurzbeschreibung zum Buch "Die beleidigte Kirche oder: Wer stört den öffentlichen Frieden?" von K.H. Deschner:
"Die Kirche ist wieder weltweit auf dem Vormarsch in ein neues, diesmal technisiertes Mittelalter, und in der BRD fand der "Gotteslästerungsparagraph" 166 StGB, der sie unter Naturschutz stellt, seit Anfang der 80er Jahre wieder verschärft Anwendung: In einem von vielen Prozessen stand 1985 ein Student in Bochum vor Gericht. Er hatte ein Flugblatt verteilt, das über die Verfolgung von Atheisten informierte, unter anderem über das Verfahren gegen Birgit Römermann auf Grund ihrer Äußerung: "... dann ist sie [die Kirche], wenn man die Geschichte betrachtet, wirklich eine der größten Verbrecherorganisationen der Weltgeschichte."
Informationen über besagte Birgit Römermann habe ich hier (http://www.maria-syndrom.de/kultur.htm) gefunden:
"Einen Fall aus dem alltäglichen Leben stellt der Fall Römermann" dar. Birgit Römermann betrieb im Jahr1984 einen Informationsstand in einer Fußgängerzone in Göttingen.An diesem Stand lagen unter anderem Aufkleber aus. Das Motiv der Sticker war ein gekreuzigter Christus mit der Unterschrift Masochismus ist heilbar". Aufgebrachte Passanten brachten aufgrund dieses Aufklebers Birgit Römermann vor Gericht. Zunächst wurde Römermann zu 20 Tagessätzen a 20 Mark verurteilt. In zweiter Instanz wurde die Verurteilung zwar aufrecht erhalten, die Strafe wurde unter Erteilung einer Verwarnung aber nicht vollstreckt. Römermann kommentierte diesen Umstand mit der Aussage Wäre die Grundaussage meines Infostandes im Rahmen einer Dichterlesung oder eines Theaterstückes zur Sprache gekommen, hätte es sicher einen Disput gegeben, aber sicherlich keinen Urteilsspruch". Die Richter sahen den Grund für die Verurteilung vor allem darin, dass in dem vorliegenden Fall ein einzelner Satz ohne erläuternde Diskussion in der Öffentlichkeit auslag, und in Folge der fehlenden Diskussion die religiösen Gefühle einer Person durchaus verletzt werden könnten. "
Die Quelle ist jedoch alles andere als unparteiisch, aber ich habe nirgends sonst etwas vom erhobenen Strafmaßf gefunden... :-/
Diese und weitere Fälle sind auch auf der Wiki-Seite zu finden (hier der entsprechende Abschnitt): http://de.wikipedia.org/wiki/Beschimpfung\_von\_Bekenntnissen %2C_Religionsgesellschaften_un d_Weltanschauungsvereinigungen #Rechtspraxis
Von daher: Im Falle von Adriis Islam-Beleidigungen mag es einfach keinen Kläger (wegen der kleinen Lobby) geben, aber wenn die Interessengruppen dahinter genügend auf ihr Recht pochen, müssen Häuser noch lange nicht brennen ;)
Ich hoffe, ich hab dich mit den Beispielen nicht erschlagen. (Ich hatte selbst nur ein vages Wissen über solche Beispiele und wollte selbst nochmal sicher gehen)
Zu Adrii: Gut, eine Diskussion über die Person muss wirklich nicht sein. Ich finde nur, die Grenzen bei ihr, Religion und Gläubige zu beleidigen, sind schwammig.
Wenn sie wenigstens auch Argumente dazu hätte.... :roll:
Assault ist auch schon krass (eigentlich krasser als Adrii) drauf, aber man kann nachhaken und er begründet dann auch. Und: Er steckt auch ein und teilt nicht nur aus. Er kann sogar sein Verhalten reflektieren, auch wenn er sich schon mehrmals entschieden hat, dennoch lieber ignorant zu bleiben ;)
Ich hätte Adriis Auftreten auch gar nicht so kritisiert, wenn sie sich nicht im Nachhinein auch noch als Opfer (böse Lamia... :roll: ) aufgespielt hätte.
Naja, das wars dann aber auch zur Userin.
Adrii ist sicher nicht das Hauptproblem des KuFos.
LG
Ele