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Verkaufsverbot für Streetworker
Obdachlosenzeitung: Nach Angaben des Ordnungsamts hat der Herausgeber keine Genehmigung zum Spendensammeln
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Die Obdachlosenzeitung Streetworker darf in Darmstadt nicht mehr verkauft werden. Das Ordnungsamt hat eine entsprechende Verfügung erlassen, weil der Verein Food for you weder die Erlaubnis besitze, Spenden zu sammeln, noch die Genehmigung habe, auf öffentlichen Straßen und Plätzen Zeitungen zu verkaufen. Herausgeber Tevfik Algac weist diese Vorwürfe als unberechtigt zurück.
Ziel von Straßenzeitungen ist es, bedürftigen Menschen, die das Blatt verkaufen, finanziell zu helfen. Das Modell: Bedürftige kaufen dem Verein die Zeitungen zu einem Stückpreis zwischen 30 und 50 Cent ab und verkaufen sie dann in der Stadt für 1,50 Euro. Den Differenzbetrag können sie behalten. Der Streetworker diene nach Erkenntnissen des Ordnungsamtes allerdings offenbar dazu, eine Suppenküche zu unterstützen, erklärte die Pressesprecherin der Stadt, Sigrid Dreiseitel. Wer jedoch für soziale Zwecke sammele, benötige eine Genehmigung. Die besitze der Verein nicht. Auch in Rheinland-Pfalz sind Verkauf und Spenden sammeln untersagt worden, unter anderem weil es sich um verklausuliertes Betteln handele.
Herausgeber Algac widerspricht den Behörden. Die Zeitung sei nicht dazu da, für eine Suppenküche zu sammeln oder Spenden einzutreiben. Algac und sein Rechtsanwalt Hans Mohrmann verweisen auf in der Zeitung gedruckte Hinweise. Auch müssten die Verkäufer eine Erklärung mit Regeln unterschreiben.
Darin ist unter anderem ausdrücklich verboten, im Namen von ,Food for you Streetworker' Spenden zu verlangen, beziehungsweise Spenden zu kassieren. Auch sei es gesetzlich bei Strafe verboten, Spenden zu ergaunern. Algac sieht sich damit auf der sicheren Seite, Pressesprecherin Dreiseitel verweist indes auf Ergebnisse von Kontrollen.
Anwalt Mohrman hält zudem den Straßenverkauf für legal. Für Zeitungen benötigt man keine Sondernutzungserlaubnis. Das ist Gewohnheitsrecht, sagt er. Dem widerspricht Dreiseitel. Zwar sei für Haustürgeschäfte die Genehmigung entfallen, nicht aber für den Verkauf auf öffentlichen Plätzen. Das Ordnungsamt hält das Verbot aufrecht und hat ein Zwangsgeld von 5000 Euro angedroht. Gleichwohl werden in Darmstadt weiter Streetworker-Exemplare verkauft. Nach Angaben Mohrmanns ist es schwierig, die Verkäufer zu kontrollieren, wenn sie die Zeitungen erst einmal bei Algac erworben haben.
Der Anwalt will gegen die Verfügung Widerspruch beim Verwaltungsgericht einlegen und zunächst erreichen, dass es keine Vollziehungsmaßnahmen gibt.
Nach eigenen Angaben lässt Algac alle sechs Wochen rund 20000 Exemplare des Streetworkers drucken. Verkauft werden sie in Städten im Rhein-Main-Gebiet. Der nicht als gemeinnützig anerkannte Verein Food for you wurde 1995 als Nachfolgeorganisation des Vereins Jedermann gegründet.
wog
16.6.2009
http://www.echo-online.de/suedhessen/template\_detail.php3?id=758177