lzcia_11852414Abidah1
Ich habe mir jetzt deinen vorgeschlagenen Link, und die dortigen Fatwas mal etwas näher angesehen.
Du wolltest mit diesem Link sicherlich mitteilen, dass dieser auf jeden Fall authentische Fatwen unter die Muslime bringt, aber wenn ich mir diese Fatwen dort ansehe, dann steht die obere Fatwa, vom Thread-eröffner, aber asolut in der gleichen Riege !
Zum Beispiel steht unter deinem Link folgende Fatwa :
http://www.islam-qa.com/index.php?ref=114030&ln=en-g
Ein Mann fragt was mit dem Hund seiner christlichen "Bald-Ehefrau" machen soll, denn er wüsste ja, dass Allah und dessen Engel keine Hunde mag.
Anstatt auf diese Frage gleich einzugehen, versucht der Antwortende, also der Rechtgelehrte, dem fragenden Mann auszureden, dass er die Christin heiratet !
Er kommt das betreffend zu dem Fazit : "not marrying her is better and safer for the believer, lest she attract him and his children to her religion".
Und im Bezug auf die eigentliche Frage des Mannes, anntwortet der Rechtgelehrte :
"Es ist schädlich und schlecht Hunde zu halten", ein Hund mache ein Gebet zunichte (siehe Hadith).
Dem Fragesteller wird geraten seiner Frau zu erklären, dass es schlecht sei Hunde zu halten, weil diese Krankheitsüberträger seien und den Menschen krank machen. Allah wisse das und hat es schon vor 1400 gewusst.
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Fall 2 /Fatwa
Ein Mann fragt, ob er in einem vollen Bus für ältere Fahrgäste den Platz räumen soll, oder ob er lieber sitzen bleiben soll, weil die Möglichkeit bestünde, dass er , aufgrund der Menge an Menschen in einem vollen Bus, versehentlich von einer weibliche Person berührt werden könnte.
Die Antwort des Rechtsgelehrten bzw. der Fatwa ist : wenn die Gefahr besteht, dass man in Berührung mit einer weiblichen Person kommen könnte, soll man sitzen bleiben und seinen Platz im Bus nicht älteren und schwächeren Personen anbieten
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3 Fall /Fatwa :
Ein Ehemann und seine Frau streiten sich wegen der Zweitfrau. Der Ehemann wird wütend und schlägt den Kopf seiner Erst-Frau derart heftig an die Wand, dass diese ins Koma fällt und nicht wieder erwacht.
Die Frage dieses Mannes war :
Ist man in einem solchen Fall schuldig, oder wird nur die Absicht gezählt (und gemäß der Absicht wollte der Ehemann seine Frau ja nicht töten).
Antwort des Rechtsgelehrten :
Allah verbietet , dass man seine Frau totschlagen darf. Man darf sie nur zur Disziplinierung schlagen, wenn sie ungehorsam ist, und man darf ihr dabei keine Knochen brechen und auch keine Wunden hinterlassen.
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Okay, abidah1
Angesichts dieser drei Beispiele aus deiner von dir empfohlenen Seite, dürften Dir die im EingangsThread genannten Fatwen ja nur zu bekannt vorkommen, dass sie aber ganz genau so unsinnig und krank sind.
Wenn man sich ruhig und gelassen darüber unterhalten kann, wie man seine Frau zu "disziplinieren" (zu schlagen) hat, dann brauchen wir gar nicht mehr weiterreden.
Ich frage mich nur weshalb Ihr immer abstreitet, dass das genau SO im Koran steht, und was von "mit einer Zahnbürste schlagen" erzählt ???