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Du musst immer daran denken, dass die Staatsanwaltschaft auch nur aus Menschen besteht.
Da du volljährig bist, ist es umso schwerer, denen zu erzählen, dass das eine einmalige Sache war. Weil sowas ja eigentlich eher Minderjährige machen...
Für einen 16. Jährigen sind 200 viel mehr als für einen arbeitenden 18. Jährigen. Deswegen --könnte-- bei dir die Sache halt härter ausfallen und das Verfahren wird nicht eingestellt.
Es --könnte-- so sein. Wenn du glaubhaft und ehrlich bist, dann sollte da nicht viel bei rauskommen. Ist halt immer eine Frage der Staatsanwaltschaft (wie hart bzw. milde diese ist).
Falls Sozialstunden:
Dir wird gesagt wo und in welchem Zeitraum du diese abarbeiten musst (in einem Brief von der Staatsanwaltschaft). Dann gehst du zu dieser Stelle die im Brief steht z.B. irgendeine Jugendherberge oder bei den Stadtwerken und handelst mit denen deine Arbeitszeiten aus. Die kennen deinen Namen etc., wissen nicht was du gemacht hast, sondern nur dass du z.B. 20 Stunden vom 1.12. - 20.12. abarbeiten musst.
Die sagen dir: Du musst von 20-22 Uhr arbeiten. Die und die Tage (kannst natürlich mit denen das aushandeln). Wenn alles abgeleistet wurde, machst du ne Unterschrift auf so einem Formular, was die Stelle dir vorlegt.
Du musst dich eigentlich um gar nichts kümmern, außer dass du zu den vereinbarten Terminen kommst und das machst, was von dir erwartet wird. Die Stelle teilt der Staats. mit, dass du alles abgeleistet hast und damit ist die Sache beendet.
Geh zur Polizei und frage nach, was passiert wenn ich Sozialstunden erhalte usw usw. Mache keine Aussagen zu dem Fall, sondern frage einfach nur nach, wie du dich verhalten sollst. Die wissen meist mehr über die Staatsanwaltschaft und können dir ein paar Tips geben. Die werden dir auch sagen: "Machen sie bei uns eine Aussage zu den Fragen, die wir ihnen stellen usw.".
Indem Brief, den du bald erhälst, steht auch dein zuständiger Sachbearbeiter bei der Polizei. Den kannst du diese Sachen fragen, bei dem würdest du auch deine mündliche/schriftliche Aussage abgeben.
Generell solltest du für Sozialstunden bei deinem Arbeitgeber frei bekommen, ist allerdings nicht so sinnvoll, dem Arbeitgeber davon zu erzählen.
Naja, es wird niemand erfahren, dass du das gemacht hast, so lange nichts in deinem Führungszeugnis steht. Und einen Eintrag im Führungszeugnis erhälst du erst, wenn du ins Gefägnis musst. Sozialstunden/Geldbußen gibts nur einen Eintrag in einem Register, auf welches Richter/Staatsanwal. zugriff haben. Falls du also nochmal was illegales machst, dann sieht der Richter/Staatsanwal. den Eintrag und aus 200 werden schnell 800 + Sozialstunden. Ansonsten ist das Register im Alltag unwichtig.