Offener Brief
an die Damen und Herren --- Künstlerhilfebewilliger von Staatswegen.
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Betrifft mein Antrag auf Künstlerhilfe von Staatswegen.
Mit der Verwaltungspolitischen Formel, was da nicht sein kann, auch nicht sein darf!
Wurde mir und der gesamten Subkultur Straßenkunst der Rechtsanspruch auf Art.5 Abs.3 GG, unterlaufen.
Siehe urteil des Bundesverwaltungsgericht das sagt: Einer verwaltungspolitischen Straßenregelung kann es auch der Kunst nicht erlaubt sein sich zu jeder Zeit, an jeden Ort, in jeder Art und Weise zu betätigen.
Aktz: ..
Damit war auch schon das ende der Fahnenstange Rechtsmittel erreicht. Jede weitere Intervention wurde als unbegründet zurückgewiesen.
Im verlauf des rechtswissenschaftlichen Disputs um die Dinge der Kunstfreiheit, wird zwar festgestellt, dass Frau/Mann für die Nutzung der Fußgängerzonen keine Straßenrechtliche Erlaubnis benötigt um Kunst, (was immer das ist), zu repräsentativeren, bzw. zu Vermitteln.
Siehe Verfassungsrechtsentscheidung (-1-BvR-183-81-)
Hier entscheiden die Verwaltungspolitiker sich aber, bis hin zum, Petitionsausschuss im Landtag NRW. weiter für die Formel, was da nicht sein kann, auch nicht der Straßenkunst erlaubt werden muß.
Letztendlich werde auch in der verfassungsrechtlichen Entscheidung (-1-BvR-183-81-)
nicht bestritten, dass die Kunstfreiheit nicht schrankenlos gewährt werden muss.
jetzt muß mich mit politischen Hinterwäldler darüber streiten, dass die Schrankenregelung die Kunstfreiheit nicht schrankenlos gewährt ist. nicht gleich bedeutet, dass sie nicht gewährt werden muss. Bzw. von meschugede Verwaltungspolitiker soviel eingeschränkt werden darf, wie man es zur Verdrängung der Straßenkunst für formal richtig hält.
30 Jahre hat es gedauert, das Bundesverwaltungsgericht die unangreifbare Weichenstellung gegen die Freiheit der Straßenkunst berichtigt. Und so den generellen Rechtsanspruch der Straßenkünstler auf Art.5 Abs.3 GG. In Fußgängerzonen Bestätigt.
Aktz.
Damit geht die Angelegenheit, für mich, wie das Hornberger Schießen zu ende.
Seitdem leide ich unter Burn_Out, der geistigen und physischen Erschöpfung, ohne ärztliche Behandlung den für Arme gibt es für diese Art Krankheit keinen Krankenschein.
Also halte ich mich an dem Strohhalm Hoffnung das von irgendwoher Hilfe zur Selbsthilfe kommt.
Denn nur wer entflammt ist, kann Ausbrennen.
Da behauptet das Kulturamt Düsseldorf: Selbst schuld, wenn man sich als stadtbekannter Querulant 30 Jahre gegen die Behörden stellt.
Und die Verwalter staatlicher Künstlerhilfe beim Kulturminister NRW. Kann doch auch nichts dafür, wenn ihnen Grund demokratischer Entscheidung von Kulturminister NRW. keine Künstlerhilfe bewilligt wird.
Dann musste halt zum Sozialamt gehen!
Das Sozialamt: Bei uns gibt es aber keine Pinsel , Farben oder Werkstatt, als Hilfe zur Selbsthilfe, nur Hilfe zum Lebensunterhalt.
Heute lebe ich auf -40 qm- und Fünf_Euro Tagesverpflegung, vergessen und abgeschoben in einem Altenwohnheim, inmitten meiner Werke, die auf das Fertigmalen und einer finalen Öffentlichkeit warten.
Wie aber komme ich aus der permanente Diskriminierung und Entwürdigung durch Gleichgültigkeit von Staatswegen raus?
Schließlich war das Verbot der Straßenkunst, kein kommunalpolitisches Missverständnis, weil irgendwer mal zugestimmt hat, dass Straßenkünstler keinen Rechtsanspruch auf die Kunstfreiheitsgarantie in Fußgängerzonen haben.
Wie gesagt es geht nicht darum, ob ich als Straßenkünstler gute oder schlechte Kunst von kulturpolitischer Bedeutung mache, oder gemacht habe. Sondern von Bedeutung ist, dass ich die Kunstfreiheit, den Straßenkünstler formal genommen und von keiner Öffentlichkeit vermisst wurde, für alle sichergestellt habe.
Hätte ich da nicht das gesellschaftspolitische Kopfschütteln verursacht, wäre es immer noch Usus, dass Straßenkünstler keinen Rechtsanspruch auf die Kunstfreiheitsgarantie hätten. So ist es dann Ursache, dass ich als unschuldig verarmter Straßenkünstler, Verzeihung! Als demokratisch Verfemter Straßenkünstler mit jahrelangem Berufsverbot, die Künstlerhilfe beantrage.
Zum Verständnis des oben gesagtem, Siehe Pressebeilagen.
!. Kunstmaler musste 20 Jahre umsonst Ordnungsstrafen zahlen.
2. Ewiger Streit um die Kunstfreiheit.
Mit Freundlichen Gruß.
Günther Rupp
PS.
Demokratische Entscheidungen sind Gut. Sich dahinter zu verstecken, ist Feigheit
denn dann denkt man nicht mehr selber, sondern lässt Denken.