Re
Also erstens sind das alles mehrere Schritte, da mehrere Behörden beteiligt sind. Die Höhe des Elterngeldes richtet sich erstmal nach dem erzieltem Einkommen pro Monat, das deine Freundin aus der Teilzeit erwirtschaftet. Man nimmt den Differenzbetrag zum Vollzeiteinkommen, und rechnet davon 67% bzw. 65%. Das würde sie dann erstmal als Elterngeld erhalten. Mindestens jedoch den Sockelbetrag von 300.
Für die Berechnung des Alg II, wird das monatliche Einkommen der Bedarfsgemeinschaft ermittelt.
Dies setzt sich dann zusammen aus:
dem Einkommen der Teilzeitbeschäftigung plus dem Elterngeld = Einkommen der Mutter
dem Einkommen des Kindes: Kindergeld, Unterhaltszahlung...
Das wird addiert, und vom monatlichen Bedarf (Miete, Regelsatz, eventuell Mehraufwand) abgezogen.
Je nach dem ob sie noch mit dem Auto, oder der Bahn, Bus zur Arbeit muss, wird auch das berücksichtigt.
Und weil sie den Willen hat zu arbeiten, wird ihr ein sog. Bonbon gemacht. Dies wäre eine sog. Prozentklausel, die abhängig vom Einkommen der erzielten Teilzeitbeschäftigung ist. Dieses "Gutti" gibts dann sozusagen noch oben drauf.
Sorry, einfacher kann ichs nicht erklären.
Und da ich meine Gesetztesbücher an einen Kumpel ausgeliehen habe, kann ichs leider nicht genauer sagen. :-)
Hoffe ich konnte dir und deiner Freundin etwas weiterhelfen?!
glg
Kathi