Hm
Hab im Netz folgendes gefunden (http://www.mittelstand-und-familie.de/elternzeit-rueckkehr-recht-steuern/):
"Aufteilung unter den Eltern / Gemeinsame Elternzeit
Sind beide Eltern erwerbstätig, steht ihnen frei, wer von ihnen Elternzeit nimmt und für welche Zeiträume. Jedem Elternteil stehen drei Jahre Elternzeit zu unabhängig davon, wie der Partner die Elternzeit nutzt. Die Elternzeit kann ganz oder teilweise von einem Elternteil allein in Anspruch genommen werden; die Eltern können die Elternzeit aber auch untereinander aufteilen und sich bei der Elternzeit abwechseln. Wenn die Eltern wollen, können sie Anteile der Elternzeit oder aber die gesamte dreijährige Elternzeit vollständig gemeinsam nutzen (also nicht etwa nur gemeinsame 1 1/2 Jahre).
Die Elternzeit darf auch bei gemeinsamer Nutzung pro Elternteil in zwei Zeitabschnitte verteilt werden. Eine weitere Aufteilung ist nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich."
Wenn ich das so lese, denke ich, daß Ihr beide Elternzeit gleichzeitig nehmen könnt und auch beide in Teilzeit arbeiten könnt.
Elterngeld wird es allerdings nur für die 14 Monate geben.
Wenn Du Fragen zum Elterngeld hast, kannst Du bei der für Dich zuständigen Elterngelstelle anrufen und fragen.
Ich würd mir auf keinen Fall einreden lassen, die erste Zeit mit Deinem Kind Vollzeit arbeiten gehen zu müssen. Die Zeit ist wirklich einmalig und Du würdest es ewig bereuen, glaube ich.