Man hat prinzipiell immer das Recht
seine Krankenakte einzusehen und sie ganz oder teilweise kopiert zu bekommen.
Einen "Geburtsbericht" in dem Sinne gibt's eigentlich nicht, zumindest ist es nicht überall üblich.
Während der Geburt und auch während dem stationären Aufenthalt danach wird eben eine Krankenakte geführt (in die auch Hebammen und Schwestern ihren "Bericht" schreiben) und zum Schluß wird ein Entlassbrief mit allen wichtigen Dingen für den weiterbehandelnden Arzt verfasst.
Im obigen Fall wurde wahrscheinlich die komplette Akte kopiert und verschickt, üblicherweise bekommt man aber nur den Entlassbrief (= Arztbrief, Entlassmitteilung).
Die Stelle, die dir die Unterlagen kopiert, darf eine "Aufwandsentschädigung" verlangen (Papier, Arbeitszeit, Porto und Versand).
30 Euro ist da schon heftig... aber das liegt quasi im Ermessen des Krankenhauses.
Übrigens ist das bei allen Stellen so, nicht nur Arzt, Krankenhaus etc. sondern auch z.B. Schufa, Punktekonto Flensburg, Finanzamt usw.
Schimpft sich "Auskunftspflicht" und ist im Bundesdatenschutzgesetz (bzw. Landesdatenschutzgesetz) geregelt.
LG, die Xurmel