Krankheit ist nicht planbar
es handelt sich nicht um eine professionelle Zahnreinigung oder einem Gesundheitscheck, sondern um AKUTE Beschwerden. Es ist unzumutbar, ihn zur Weiterarbeit zu zwingen, wenn er akute Schmerzen hat. Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, den Arbeitnehmer hierfür freizustellen, da ein Arztbesuch NACH der Arbeitszeit (19h) nicht mehr möglich ist. Der Arbeitnehmer hat nicht das Recht, vom Arbeitnehmer zu verlangen, nach Dienstzeit dann eben ein Krankenhaus/Notfallpraxis aufzusuchen, weil dann schon alle regulären Praxen geschlossen sind.
:arrow: Bezahlte Freistellung bei plötzlicher Erkrankung
Bei einer plötzlichen Erkrankung während der Arbeitszeit muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer in jedem Fall unter Fortzahlung der Bezüge während der Arbeitszeit zum Arzt gehen lassen. Das ergibt sich aus 616 Abs. 1 Satz 1 BGB, worin festgelegt ist: Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird.
Hierunter fallen auch Arztbesuche, soweit die Festlegung der Termine vom Arbeitnehmer nicht beeinflussbar ist, d. h. sofern der Arbeitnehmer nicht die Möglichkeit hat, den Arztbesuch außerhalb seiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit zu legen.
:arrow: Verweigerung durch den Arbeitgeber
Verweigert der Arbeitgeber die Freistellung unberechtigt und verlässt der Arbeitnehmer eigenmächtig seinen Arbeitsplatz, um einen Arzt aufzusuchen, stellt dies keinen ausreichenden Grund für eine außerordentliche Kündigung dar (LAG Stuttgart, BB 1964, Seite 1008).
:arrow: Fazit
Dein Mann sollte den Termin wahrnehmen, rein rechtlich wird es keine Konsequenzen für ihn haben. Er soll sich sicherheitshalber eine Krankschreibung für heute (und/oder morgen auch noch) ausstellen lassen. Damit ist er auf der sicheren Seite.