Ja
deshalb frage ich ja ... ich sag ja ich komme mit 400 euro aus zum leben .. verstehe ich berechnung ... hier habe ich im inet berechnet :
Antragsteller (Baden-Württemberg):
359.00
Kinder 5 Jahre und jünger:
215.40
Mehrbedarf Alleinerziehende:
129.24
Summe der Leistungen:
703.64
2 Kosten für die Unterkunft
Kaltmiete:
363.00
Heizkosten :
150.00
Summe der Unterkunftskosten:
513.00
3 Einkommen
Unterhalt/Unterhaltsvorschuss:
300.00
Kindergeld:
184.00
Summe der Einkünfte:
484.00
Berechnung des Anspruchs
Summe der Leistungen:
703.64
+ Summe der Unterkunftskosten:
513.00
- Summe der Einkünfte:
484.00
+ befristeter Zuschlag durch Arbeitslosengeld:
0.00
= Ihr vermutlicher Anspruch:
732.64