Es geht
nur um die Vaterschaft.
Es wird gefragt ob nur er im Zeugungszeitpunkt Intimpartner war.
Und wenn Du Glück hast erkennt er die Vaterschaft an.wenn nicht, muss er die Gründe für seine Vermutung benennen, nicht der Vater zu sein.
Dann wird vom Gericht ein Abstammungsgutachten angefordert.an der Stelle wäre es ratsam die Abwanderungstendenz zu erwähnen.
Den Beteiligten wird Blut abgenommen und dann ausgewertet.
Nach dem Gutachten stellt das Gericht fest, dass er Vater ist.
Dann ist er Vater und das JA kann anfangen den Unterhalt eibzuklagen.
Die Vaterschaftsklage hat bei uns mit Gutachten 10 Monate gedauert.