Also
Hartan schreibt bei der Anleitung zum Skater S (der mit dem Schwenkrad): Der Gebrauch dieses Kinderwagens zum Skaten, Joggen o.ä. ist gefährlich und ist deshalb nicht erlaubt.
Zum Skater X XL (mit festem Vorderrad): Der Gebrauch dieses Kinderwagens zum Skaten, Joggen o.ä. ist gefährlich und erfordert eine erhöhte Vorsicht.
Grundsätzlich sollte ein Jogger, der auch zum Joggen verwendet wird auf jeden Fall ein festes Vrderrad besitzen (mit fest meine ich nicht ein schwenkbares, das feststellbar ist).
Der einzige vom TÜV zugelassen KiWa ist aber der Joggster von TFK, da aber meines Wissens nicht nur der III, sondern auch schon die älteren Modelle angefangen mit dem Foldsmobil. Ich meine das hätte ich in meiner Anleitung zum Joggster II gelesen.
Ob es eine gesetzliche Regelung zum Joggen oder Skaten mit KiWa gibt weiß ich nicht. Wäre mal interessant zu Wissen.
Wichtig ist noch, dass Kidn natürlich sehr gut anzuschnallen und eine Verbidnung zwischen KiWa und der schiebenden Person zu machen, damit wenn der Schieber stürzt der KiWa nicht wegrollen kann. Der Joggster hat das was, man kann sich aber auch was basteln.
Ich hoffe dass ich morgen mal die erste kleine Runde mit Skates und unserem Joggster drehen kann.
LG
Morgaine