hallo,
kennt sich hier jemand voneuch ein wenig aus???
Also, ich bin arzthelferin und arbeite seit 6 jahren in einer orthopädischen praxisgemeinschaft (keine praxisgemeinschaft) d.h. ich habe 2 arbeitgeber-da sie beide in einer praxis arbeiten jedoch getrennte abrechnungen etc haben...also bin ich auch bei beiden unter vertrag
so, nun haben meine arbeitgeber sich so doll gezofft, das sie sich getrennt haben- sie arbeiten zwar weiterhin in derseleben praxis, aber regeln nur noch alles über den anwalt- und da sie sich getrennt haben,mussten sie alles angestellten arzthelferinnen erstmal kündigen und jeder von ihnen hat dann einen teil der helferinnen wieder neu unter vertrag genommen...
nun meine frage: da ich noch bis ende august in elternzeit bin, konnten sie mich ja nicht kündigen-aber eine kündigung muss ich auf jeden fall erhalten...der eine würde mich auch wieder neu einstellen,aber das will ich ehrlich gesagt nicht mehr, möchte gerne eine neue arbeitstelle suchen...
also müssten sie mir doch an meinem 1.arbeitstag nach der elternzeit eine künigung geben,oder? und den neuvertrag könnte ich doch ablehnen? und mich dann erstmal beim arbeitsamt mit der kündigung anmelden,so das ich VORERST ALG I bekomme(FALLS ich keinen job bis dahin gefunden habe...)
mein problem ist das der kindergarten auch erst wieder mitte sept.auf macht wegen sommerferien und ich den kleinen ja auch noch eingewöhnen muss...??!!!
vertseht jemand was ich meine und hat rat??
lg