So lange jemand nicht eigen- oder fremdgefährdend ist
muss er/sie nicht in eine Geschlossene. Also selbst, wenn es sich um einen "Bewohner" handelte, darf sich dieser genau so frei bewegen wie jeder andere auch.
Und zu Gefährdung gehört halt keine Aufdringlichkeit.... (Aber WAS für eine Aufdringlichkeit..... Holla!)
Natürlich verschwinden manche Bewohner auch mal ohne Ankündigung, dann aber muss die Polizei auf die Vermisstenanzeige reagieren, denn die Zivilbevölkerung sieht ja einem Bewohner nicht an, dass er in einem Heim fehlt.
Unheimlich war die Situation ganz bestimmt für dich! Das wäre sie für mich auch gewesen.
Ich denke, du hättest ihm/ihr sagen können, dass du diese Nähe nicht möchtest, aber natürlich weiß man nie, wie jemand, der geistig schwer einzuschätzen ist, darauf reagieren wird.
Zumindest machst du nichts falsch, wenn du auf den Vorfall nicht weiter reagierst. Hauptsache, du kannst die Nacht gut schlafen ;)
LG
Ele