Hallo Miriam,
tatsächlich kann Dir Dein Arbeitgeber Kleidung vorschreiben: in einem gewissen Rahmen, und bis zum Vertragsabschluß. Nachdem Du unterschrieben hast, hat er rechtlich keine Möglichkeit mehr das nachträglich zu fordern. Wenn es nicht im Vertrag steht, würde das eine Änderungskündigung erfordern, und die ist bei einer Azubine nahezu unmöglich. Soweit zur rechtlichen Seite.
Allerdings, das wurde Dir auch so nicht gesagt, sondern "es ist nicht gerne gesehen", und das ist gefährlich. In der Probezeit kann Dir der Arbeitgeber relativ einfach ohne Angabe von Gründen kündigen, danach auch wenn der Betrieb weniger als 5 Mitarbeiter hat (Teilzeitkräfte zählen aber auch nur zum Teil). Ich könnte mir auch vorstellen bzw. halte es nach der Aussage Deiner Kolleginnen aus dem Bauch heraus für wahrscheinlich, dass er bei einer 19-jährigen im ersten Lehrjahr noch ein Auge zudrückt und es dann auch noch bis zum Ende der Lehre toleriert wie Du Dich kleidest, aber Dich dann nicht übernehmen wird auch wenn Du sonst von Deiner Leistung erste Wahl für ihn wärst.
Aus dem Grunde hätte ich an Deiner Stelle keine Angst aufgrund des Gerdes Deiner Kolleginnen und würde erst mal gar nicht reagieren, sondern nur Augen und Ohren offenhalten. Was die Kolleginnen sagen ist dabei weitestgehend irrelevant, ausser vielleicht seiner persönlichen Sekretärin. Was Vorgesetzte oder Chef sagen oder auch nur andeuten ist da wesentlich wichtiger. Dann solltest Du Dir überlegen was Du erreichen willst: ist das für Dich "nur" eine Lehrstelle, oder willst Du danach dort weiter arbeiten? (noch zu früh für eine Entscheidung) Bestätigen sich die Thesen Deiner Kolleginnen und Du willst dort weiter arbeiten oder auch nur mit einem makellosen Top-Arbeitgeberzeugnis gehen, dann würde ich zu Beginn des letzten Lehrjahres meinen Stil umstellen; dann sieht der Chef auch den Wandel und ist ganz stolz auf "seine" Ausbildung. ;)
Gruß
Jürgen